Bekanntmachung zur Wahl der Vertreterversammlung
Die vom Wahlausschuss der Volksbank Erkelenz-Hückelhoven-Wegberg eG aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab dem 22. Januar 2010 für die Dauer von zwei Wochen in allen Geschäftsstellen unserer Bank für alle Mitglieder während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht aus.
Weitere Wahllisten können gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eingereicht werden; vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Diese Listen müssen 182 wählbare Vertreter und mindestens 10 Ersatzvertreter enthalten, von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein (§ 3 der Wahlordnung) und die übrigen Voraussetzungen gemäß Satzung und Wahlordnung erfüllen.
Wenn keine weiteren Listen eingereicht werden, findet die Wahl über die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste von
Montag, dem 22. März 2010 bis Mittwoch, den24. März 2010
in allen unseren Geschäftsstellen während der jeweiligen Öffnungszeiten statt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung in die Liste der Mitglieder eingetragen sind. Minderjährige Mitglieder und juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zum Wahltermin zur Verfügung gestellt werden. Es besteht gemäß §7 Abs. 3 der Wahlordnung die Möglichkeit der Briefwahl. Die hierzu erforderlichen Unterlagen können bis spätestens eine Woche vor dem Wahltermin bei uns schriftlich angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehend genannten Wahlzeit eingegangen sein.
Erkelenz,
Volksbank Erkelenz-Hückelhoven-Wegberg eG der Wahlausschuss
Weitere Wahllisten können gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist eingereicht werden; vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Diese Listen müssen 182 wählbare Vertreter und mindestens 10 Ersatzvertreter enthalten, von mindestens 150 Mitgliedern unterzeichnet sein (§ 3 der Wahlordnung) und die übrigen Voraussetzungen gemäß Satzung und Wahlordnung erfüllen.
Wenn keine weiteren Listen eingereicht werden, findet die Wahl über die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste von
Montag, dem 22. März 2010 bis Mittwoch, den24. März 2010
in allen unseren Geschäftsstellen während der jeweiligen Öffnungszeiten statt.
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung in die Liste der Mitglieder eingetragen sind. Minderjährige Mitglieder und juristische Personen üben ihr Wahlrecht durch ihre gesetzlichen Vertreter aus.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel, die von uns zum Wahltermin zur Verfügung gestellt werden. Es besteht gemäß §7 Abs. 3 der Wahlordnung die Möglichkeit der Briefwahl. Die hierzu erforderlichen Unterlagen können bis spätestens eine Woche vor dem Wahltermin bei uns schriftlich angefordert werden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Ablauf der vorstehend genannten Wahlzeit eingegangen sein.
Erkelenz,
Volksbank Erkelenz-Hückelhoven-Wegberg eG der Wahlausschuss
